
Telefonnummer muss in die Widerrufsbelehrung
Existiert eine Telefonnummer, muss das Unternehmen diese in der Widerrufsbelehrung nennen. Anderenfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

Printwerbung muss Widerrufsbelehrung enthalten
Auch Printwerbung muss eine Widerrufsbelehrung sowie das Musterwiderrufsformular enthalten, so das LG Wuppertal. Ob die Entscheidung Bestand hat, klärt nun das OLG Düsseldorf.

Widerrufsbelehrung verbraucherfreundlich gestalten
Eine Widerrufsbelehrung als Fließtext ohne Absätze und ohne die deutlich abgesetzten Zwischenüberschriften ist nicht verbraucherfreundlich und wettbewerbswidrig.