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Werbekennzeichnung von Influencer-Posts: Nicht alles ist Werbung

2. April 2019

Kurznachrichten Wettbewerbsrecht

(Bild: BrianAJackson)

Die Grenze von der (nicht kennzeichnungspflichtigen) Markennennung zur (kennzeichnungspflichtigen) Markennennung ist jedenfalls dann überschritten, wenn der Verbraucher über einen Link unmittelbar das Produkt erwerben kann. Für die Werbetätigkeit eines Influencers (und damit gegen ein Handeln zu privaten Zwecken) können ein geringer journalistischer Gehalt der Beiträge, Links zu anderen Online-Shops sowie weitere Werbetätigkeiten des Autors sprechen (KG Berlin, Urteil vom 8.1.2019 – 5 U 83/18).

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Die Autoren der Beiträge bei wettbewerb.law sind Rechtsanwälte der Kanzlei Tölle Wagenknecht aus Bonn und u.a. im Wettbewerbsrecht tätig. Erfahren Sie mehr über uns oder die Kanzlei, indem Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

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