
Beispiele zu (unlauter) vergleichender Werbung im Wettbewerbsrecht
Eine abstrakte Einordnung, was unlautere vergleichende Werbung nach § 6 Abs. 2 UWG darstellt, ist leicht. Aber was bedeutet das konkret? Einige Beispiele.
Eine abstrakte Einordnung, was unlautere vergleichende Werbung nach § 6 Abs. 2 UWG darstellt, ist leicht. Aber was bedeutet das konkret? Einige Beispiele.
Vergleichende Werbung ist ein beliebtes Marketinginstrument – und im Wettbewerbsrecht speziell geregelt. Was erlaubt ist, und was nicht.
LG Köln: „Ausgezeichnet.org“ führt den Verbraucher als Bewertungssiegel für Online-Shops in die Irre und ist damit unzulässig.
Die Werbung mit dem Slogan „Surfen im schnellsten Netz der Stadt“ ist unzulässig, soweit der Anbieter nicht dauerhaft schneller ist als andere Anbieter.
OLG Köln stellt sich gegen die Ansicht des Landgerichts. Dennoch gehört nach einem Vergleich nun die Domain fc.de dem 1. FC Köln.