Werbung mit vorher-nachher-Fotos unzulässig
Das Werben mit vorher-nachher-Fotos für ästhetisch-plastische Operationen stellt einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz dar.
Das Werben mit vorher-nachher-Fotos für ästhetisch-plastische Operationen stellt einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz dar.
Die Werbung mit einem Telefonanruf setzt zwingend die vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus. Dem Verbraucher muss die Entscheidungsgrundlage vermittelt werden, bevor er ein Einverständnis gibt.