Schleichwerbung auf Instagram – auch hier wird abgemahnt
Nicht nur YouTuber treffen Bußgelder für Schleichwerbung. Ab sofort müssen sich auch Influencer bei Instagram vor hohen Kosten durch Abmahnungen fürchten.
Nicht nur YouTuber treffen Bußgelder für Schleichwerbung. Ab sofort müssen sich auch Influencer bei Instagram vor hohen Kosten durch Abmahnungen fürchten.
OLG Frankfurt a.M.: Geschäftliche Nachfragen per E-Mail können unerlaubte Werbung sein, soweit der Adressat nicht in die Kontaktaufnahme einwilligt.
„Für schnellere, intensivere und multiple Orgasmen“ ist keine wettbewerbsrechtlich unzulässige reklamehafte Übertreibung bei der Werbung für Vibratoren.
Die Werbung mit dem Slogan „Surfen im schnellsten Netz der Stadt“ ist unzulässig, soweit der Anbieter nicht dauerhaft schneller ist als andere Anbieter.
LG Hamburg: Die Werbung mit einem nicht mehr aktuellen UVP-Preis ist unzulässig, soweit sie keinen aufklärenden Zusatz enthält.