Der Essener E-Zigarettenhersteller Niko Liquids darf seine Produkte nach aktuellem Urteil (nicht rechtskräftig) nicht mit dem Slogan „Genuss ohne Reue“ bewerben. Dies sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die in der Werbung verboten sei. Die Werbeaussage suggeriere dem Verbraucher, dass die Kapseln mit Flüssigkeiten (Liquids) völlig unschädlich seien, so das Gericht. Darüber hinaus sei die Bewerbung als „apothekenreine Liquids“ eine unzulässige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit. Liquids müssen laut Gesetz ohnehin einen bestimmten Reinheitsgrad vorweisen (LG Essen, Urteil v. 25. Oktober 2019, Az.: 41 O 13/19).
Gesetz zur Bekämpfung von Abmahnmissbrauch tritt in Kraft
Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs hat Bundestag & Bundesrat passiert. Wir erklären die wichtigsten Änderungen im UWG.
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