
Telefonwerbung im Wettbewerbsrecht: Eine unzumutbare Belästigung?
Die Telefonwerbung ist im Wettbewerbsrecht eine besonders streng regulierte Werbeform. Um sie rechtmäßig zu nutzen, gilt es daher einiges zu beachten.
Die Telefonwerbung ist im Wettbewerbsrecht eine besonders streng regulierte Werbeform. Um sie rechtmäßig zu nutzen, gilt es daher einiges zu beachten.
In § 7 UWG wird als Beispiel für unlauteren Wettbewerb die unzumutbare Belästigung näher geregelt. Insbesondere für Werbung gelten damit strenge Regeln.
Das eine Einwilligung in Telefonwerbung grundsätzlich auch per AGB möglich ist, ist schon länger entschieden. Nun präzisiert der BGH die Anforderungen hieran.
OLG München: Die Beweislast für das Vorliegen der vorherigen Einwilligung für Telefonwerbung trägt stets der werbende Anrufer.
Mit dem neuen Gesetzentwurf zur Telefonwerbung obliegen den Unternehmen neue Pflichten. Was Sie als Unternehmer zu beachten haben, erfahren Sie hier.