Seite wählen
OLG Karlsruhe: „Tap Tags“ müssen als Werbung gekennzeichnet werden

9. September 2020

Kurznachrichten Wettbewerbsrecht

(Bild: BrianAJackson)

Vor dem OLG Karlsruhe hat die Influencerin Pamela Reif gegen den Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) eine weitere Niederlage erlitten. Nach Ansicht des Senats hätte Reif auf Instagram Posts, die mit sog. „Tap Tags“ versehen sind, als Werbung kennzeichnen müssen. Dabei sei es unerheblich, ob die gezeigten Produkte von Reif selbst gekauft oder von Dritten (kostenfrei) zur Verfügung gestellt wurden. Dass die Influencerin mit der Verlinkung nur Nachfragen ihrer Follower zuvorkommen wollte, ließ das Gericht als Argument nicht zu: Durch das Taggen würden sowohl das Image von Reif als auch der verlinkten Unternehmen gesteigert. Weil die obergerichtliche Rechtsprechung in diesen Fragen weiterhin sehr unterschiedlich ist, wurde die Revision zum BGH zugelassen (OLG Karlsruhe, Urteil v. 9. September 2020, Az. 6 U 38/19).

l

Ihre Autoren

Die Autoren der Beiträge bei wettbewerb.law sind Rechtsanwälte der Kanzlei Tölle Wagenknecht aus Bonn und u.a. im Wettbewerbsrecht tätig. Erfahren Sie mehr über uns oder die Kanzlei, indem Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

Kommentare

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Sie haben Fragen?

Gerne klären wir mit Ihnen auch Ihr Anliegen im Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme. 

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Folgen Sie uns 

Vernetzen Sie sich über unsere Auftritte in den sozialen Medien mit uns. 

Share This