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BGH zum Rechtsmissbrauch bei Gegenabmahnung

BGH zum Rechtsmissbrauch bei Gegenabmahnung

Eine Abmahnung ist nicht rechtsmissbräuchlich, weil sie eine Reaktion auf eine Abmahnung wegen eines vergleichbaren Verstoßes ist. Das hat der BGH entschieden.

Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Die Abmahnung ist im Wettbewerbsrecht das gängige und vorgeschriebene Instrument zur Beilegung von Streitigkeiten ohne Beteiligung eines Gerichts.