Der Unternehmer im Wettbewerbsrecht
Ob man im Sinne des Wettbewerbsrechts als Unternehmer gilt, ist für viele Folgefragen von Bedeutung. Ein Überblick.
Ob man im Sinne des Wettbewerbsrechts als Unternehmer gilt, ist für viele Folgefragen von Bedeutung. Ein Überblick.
Ob man im Wettbewerbsrecht Mitbewerber eines anderen Unternehmers ist, ist für viele Folgefragen von Bedeutung. Ein Überblick.
Die Abmahnung ist im Wettbewerbsrecht das gängige und vorgeschriebene Instrument zur Beilegung von Streitigkeiten ohne Beteiligung eines Gerichts.
Reagiert ein Unternehmer wertend auf die Äußerung eines Mitbewerbers, so stellt dies keine unlautere Herabsetzung im Sinne des § 4 Nr. 1 UWG dar.
Unlauterer Wettbewerb: Gesichtscremes dürfen weiterhin in Umverpackungen verkauft werden, die größer sind als ihr Inhalt. Es liegt keine Mogelpackung vor.