Wettbewerbsrecht – Makler müssen Energieverbrauch angeben
BGH: Immobilienmakler müssen in ihren Inseraten ab sofort Angaben aus dem Energieausweis veröffentlichen. Dazu zählt insbesondere der Energieverbrauch.
BGH: Immobilienmakler müssen in ihren Inseraten ab sofort Angaben aus dem Energieausweis veröffentlichen. Dazu zählt insbesondere der Energieverbrauch.
Der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch umfasst neben dem Unterlassen des weiteren Vertriebs auch den Rückruf vertriebener Ware.
BGH: Baumarktkette darf online nur noch für Elektrogeräten werben, wenn die Energieeffizienzklasse direkt und deutlich erkennbar ist.
OLG Hamburg: Vielfachabmahnungen bei einfach gelagerten und leicht zu ermittelnden Wettbewerbsverstößen können schnell rechtsmissbräuchlich sein.
Sterne sind als Qualitätsmerkmal in der Hotelbranche allgegenwärtig. Wirbt ein Hotel allerdings mit Sonnen, so verstößt dies gegen das Wettbewerbsrecht.