
„Unser gesundes Wasser“ ist nicht unlauter
Die Mineralwasserindustrie hat eine juristische Niederlage gegen einen Wasserzweckverband erlitten: Der darf weiter über „gesundes“ Wasser informieren.
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Eine abstrakte Einordnung, was unlautere vergleichende Werbung nach § 6 Abs. 2 UWG darstellt, ist leicht. Aber was bedeutet das konkret? Einige Beispiele.
Vergleichende Werbung ist ein beliebtes Marketinginstrument – und im Wettbewerbsrecht speziell geregelt. Was erlaubt ist, und was nicht.
Das eine Einwilligung in Telefonwerbung grundsätzlich auch per AGB möglich ist, ist schon länger entschieden. Nun präzisiert der BGH die Anforderungen hieran.
Neben dem lauteren Wettbewerb selbst soll das Wettbewerbsrecht insbesondere Verbraucher schützen. Aber wer genau gilt als Verbraucher? Ein Überblick.
Ein praxisrelevantes Problem im Wettbewerbsrecht ist, ob jemand als Unternehmer oder Verbraucher handelt. Die Abgrenzung im Überblick.