Der Anspruch auf Auskunft im Wettbewerbsrecht
Zur Vorbereitung und Durchsetzung weiterer Ansprüche steht Mitbewerbern im Wettbewerbsrecht ein weitreichender Anspruch auf Auskunft zu.
Zur Vorbereitung und Durchsetzung weiterer Ansprüche steht Mitbewerbern im Wettbewerbsrecht ein weitreichender Anspruch auf Auskunft zu.
Unlautere Handlungen von Mitbewerbern können einen Anspruch auf Schadensersatz im Wettbewerbsrecht auslösen. Wir geben einen Überblick.
Die Rechtsprechung ist im Hinblick auf Marktverhaltensregeln vielfältig. Wir zeigen Beispiele für Marktverhaltensregeln im Wettbewerbsrecht.
Das OLG München hat entschieden, dass ein Wasserzweckverband einstweilen weiter über sein „gesundes“ Wasser informieren darf. Dieses Informationshandeln sei gem. § 21 TrinkwV grundsätzlich zulässig, weshalb schon keine wettbewerbsrechtlich angreifbare geschäftliche Handlung vorläge.
Der Unterlassungsanspruch ist der im Wettbewerbsrecht elementare Anspruch zur dauerhaften Unterbindung unlauteren Verhaltens im geschäftlichen Verkehr.
Konkrete Wettbewerbsverhältnisse können bei einem Substitutionswettbewerb bestehen, wenn Unternehmen auf demselben sachlichen, räumlichen und zeitlich relevanten Markt tätig sind.