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Rechtsprechung und Praxis

Textilkennzeichnung „Merinowolle“ ist wettbewerbswidrig

Die Bewerbung von Fahrradhandschuhen mit der Bezeichnung des Futterstoffs als „Merinowolle“ ist wettbewerbswidrig, da sich der Begriff nicht in der TextilKennzVO findet.

Auch Nachfragehandlungen per Email können belästigende Werbung sein

OLG Frankfurt a.M.: Geschäftliche Nachfragen per E-Mail können unerlaubte Werbung sein, soweit der Adressat nicht in die Kontaktaufnahme einwilligt.

Rechtsmissbräuchlichkeit von Vielfachabmahnungen

OLG Hamburg: Vielfachabmahnungen bei einfach gelagerten und leicht zu ermittelnden Wettbewerbsverstößen können schnell rechtsmissbräuchlich sein.

OLG Frankfurt a. M. zum Wettbewerbsverhältnis trotz unterschiedlicher Vertriebswege

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Bio-Bauern und einem Online-Shop trotz unterschiedlicher Vertriebswege besteht, sofern ähnliche Produkte angeboten werden.

Printwerbung muss Widerrufsbelehrung enthalten

Auch Printwerbung muss eine Widerrufsbelehrung sowie das Musterwiderrufsformular enthalten, so das LG Wuppertal. Ob die Entscheidung Bestand hat, klärt nun das OLG Düsseldorf.

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