OLG München: Onlinehändler, die in ihrem Onlineshop nicht auf die OS-Schlichtungsplattform hinweisen, müssen zukünftig mit teuren Abmahnungen rechnen.
Rechtsprechung und Praxis
Modifizierte Unterlassungserklärung räumt Wiederholungsgefahr nicht aus
KG Berlin: Modifizierte Unterlassungserklärung räumt Wiederholungsgefahr im Wettbewerbsrecht nicht automatisch vollständig aus.
BGH legt Beschwer bei Streit um AGB-Klauseln fest
BGH äußert sich erneut zum Streitwert bei der Abmahnung unwirksamer AGB. Beschwer pro Klausel im Einzelfall auf 2.500 Euro festgelegt.
BGH: „Uber Black“ verstößt gegen das Wettbewerbsrecht
Nach der Auffassung des BGH verstößt die Smartphone-App „Uber Black“ gegen das Wettbewerbsrecht und insbesondere gegen das Personenbeförderungsrecht.
Sex sells: Für Vibratoren darf mit Übertreibungen geworben werden
„Für schnellere, intensivere und multiple Orgasmen“ ist keine wettbewerbsrechtlich unzulässige reklamehafte Übertreibung bei der Werbung für Vibratoren.
Werbung mit dem Slogan „Surfen im schnellsten Netz der Stadt“ unzulässig
Die Werbung mit dem Slogan „Surfen im schnellsten Netz der Stadt“ ist unzulässig, soweit der Anbieter nicht dauerhaft schneller ist als andere Anbieter.
Bei fehlender Angabe der Aufsichtsbehörde droht eine Abmahnung
Fehlt im Impressum eines erlaubnispflichtigen Gewerbes die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde, droht dem Betreiber der Website eine Abmahnung.
Es gibt nur ein’ FC Kölle! – Auch bei der Vergabe von Internet-Domains
OLG Köln stellt sich gegen die Ansicht des Landgerichts. Dennoch gehört nach einem Vergleich nun die Domain fc.de dem 1. FC Köln.
LG München zur Unterlassungserklärung bei Rechtsmissbrauch
Unterlassungserklärungen können bei Rechtsmissbrauch gekündigt werden. Eine Geltendmachung der Vertragsstrafe im Nachhinein ist dann nicht mehr möglich.
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