Wer sich zu Beginn eines telefonischen Abwerbeversuchs nicht vergewissert, dass der Arbeitnehmer sich nicht am Arbeitsplatz befindet, handelt unlauter.
Rechtsprechung und Praxis
Wettbewerbsverstoß durch fehlendes „durchgestrichene Mülltonne“-Symbol
Elektrogeräte sind nach dem ElektroG mit dem „durchgestrichene Mülltonne“-Symbol zu kennzeichnen. Mitbewerber können Versäumnisse wettbewerbsrechtlich ahnden.
Alkoholbedingter „Kater“ stellt Krankheit dar
Werbeaussagen, die Nahrungsergänzungsmitteln zuschreiben, einem Alkoholkater vorbeugen bzw. seine Folgen mindern zu können, sind verboten.
EU Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 – Online Banking soll sicherer werden
Die EU hat mit PSD2 (EU 2015/2366) eine neue Richtlinie für Zahlungsmethoden eingeführt, die Onlinebanking für Verbraucher sicherer machen soll.
Verbrauchern steht auch bei Matratzen ein Widerrufsrecht zu
Nach dem BGH sind Matratzen keine Hygieneartikel im Sinne des Widerrufsrechts. Die Möglichkeit zum Widerruf kann vom Händler nicht ausgeschlossen werden.
Textilkennzeichnung „Merinowolle“ ist wettbewerbswidrig
Die Bewerbung von Fahrradhandschuhen mit der Bezeichnung des Futterstoffs als „Merinowolle“ ist wettbewerbswidrig, da sich der Begriff nicht in der TextilKennzVO findet.
„Gegenschlag“ im Wettbewerbsrecht: Wertende reaktive Äußerung keine unlautere Herabsetzung
Reagiert ein Unternehmer wertend auf die Äußerung eines Mitbewerbers, so stellt dies keine unlautere Herabsetzung im Sinne des § 4 Nr. 1 UWG dar.
„World‘s Lightest“ muss auch world‘s lightest sein
Handelt es sich bei als „world‘s lightest“ bezeichneten Koffern nicht um ebensolche, so ist diese Bezeichnung (auch) nach deutschem Recht unlauter.
„Gekaufte“ Kundenbewertungen ohne Hinweis sind unlauter
Die Veröffentlichung von Kundenrezensionen, für die der Rezensent eine Zahlung oder anderen Vorteil erlangt, sind ohne entsprechenden Hinweis darauf wettbewerbsrechtlich unzulässig.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Sie haben Fragen?
Gerne klären wir mit Ihnen auch Ihr Anliegen im Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme.
Newsletter
Abonnieren Sie unseren Newsletter, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Folgen Sie uns
Vernetzen Sie sich über unsere Auftritte in den sozialen Medien mit uns.